Seiten

Mittwoch, 25. Januar 2012

Unbekannter bedrängt Frauen vor Diskothek

Die Polizei sucht nach einem Mann, der in der Nacht zu Sonntag, 15. Januar, in zwei Fällen Frauen vor der Diskothek in Langenberg belästigt haben soll. Gegen 1 Uhr wollte eine 26-jährige Frau aus der Gemeinde Ganderkesee kurz frische Luft schnappen und ging auf die gegenüberliegende Straßenseite der Diskothek. Dort - am Gehweg in der Nähe einer Straßenlaterne - näherte sich der Frau ein Mann, der sie von hinten am Hals umklammerte und sie mit sich durch einen ausgetrockneten Graben zum Vorplatz der Langenberger Schützenhalle zerrte. Die Frau konnte sich aber losreißen und zurück in die Disko flüchten. Dabei wurde sie von dem Täter im Gesichtsbereich verletzt. Der Mann wird laut Polizei wie folgt beschrieben: 25 bis 30 Jahre alt, kurze dunkle Haare, dunkles langärmeliges Hemd und dicker Bauch.

Noch in derselben Nacht verließ etwa gegen 4 Uhr eine 18-jährige Frau aus Bookholzberg die Disko und wollte sich zu Fuß auf den Heimweg machen. Als sie nochmals kurz zum Eingang zurückkehrte, stand auf dem Rasen vor der Disko ein Mann, der die junge Frau unsittlich anfasste. Die 18-Jährige ging daraufhin zurück in die Disko und blieb dort noch etwa eine dreiviertel Stunde bei Freunden. Als sie dann auf dem Heimweg die Langenberger Straße in Richtung Bookholzberg ging, stand derselbe Mann an der Langenberger Kreuzung und folgte ihr zu Fuß. Die 18-Jährige lief schnell weiter und wollte Autofahrer auf der Langenberger Straße auf sich aufmerksam machen. Völlig unvermittelt für die junge Frau war der Mann dann aber in Höhe vom Wübbenhorster Weg von der Bildfläche verschwunden. Der Verdächtige soll etwa 1,85 Meter groß und schlank gewesen sein und ein blaues Hemd getragen haben.

Die Ermittlungen der Polizei laufen. Ein Tatzusammenhang könne nicht ausgeschlossen werden, es könne sich aber auch um zwei verschiedene Männer handeln.

Wer hat einen verdächtigen Mann vor der Diskothek beobachtet? Wer hat beobachtet, wie ein Mann einer jungen Frau auf der Langenberger Straße hinterher lief? Die Polizei in Wildeshausen bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer (0 44 31) 94 11 15.

Quelle: www.dk-online.de

Dienstag, 10. Januar 2012

BGH hebt Urteil gegen Polizisten auf

Die Bewährungsstrafe gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten aus Bookholzberg wegen sexueller Nötigung ist aufgehoben. Wie erst jetzt bekannt wurde, kam der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 17. November zu dem Entschluss, dass das Landgericht Oldenburg nicht ausreichend dargelegt habe, warum der Polizist wegen ,,sexueller Nötigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage" zu verurteilen gewesen sei. Der Fall, der auch überregional für Aufsehen gesorgt hat, wird nun erneut vor dem Landgericht verhandelt werden müssen.
Der 58-jährige Polizist war Anfang Juni vergangenen Jahres vom Landgericht Oldenburg zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden, weil er eine als Zeugin geladene Ganderkeseerin Ende Oktober 2010 auf dem Revier in Bookholzberg sexuell genötigt haben soll. Nach ihrer Vernehmung hatte der Polizist die Frau zu einem Kaffee in ein Hinterzimmer eingeladen. Dort soll der Beamte die Frau schließlich ohne deren Zustimmung geküsst und begrabscht haben. Der vom Dienst suspendierte Beamte hatte die Tat vor dem Landgericht im Kern eingeräumt, ,,jede Form der Gewaltanwendung" allerdings bestritten. Für ihn hätte die Annäherung vielmehr im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden.
Die Bundesrichter erkennen zwar an, dass sich das Opfer in der Polizeidienststelle schutzlos gefühlt habe. Allein darauf komme es jedoch nicht an. ,,Für das Tatbestandsmerkmal kommt es vielmehr darauf an, dass das Opfer möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen eines Täters schutzlos ausgeliefert wäre", hieß es. Das Urteil des Landgerichts, so die Kritik an den Oldenburger Richtern, lasse keine Schlüsse darauf zu, dass dem Angeklagten die offenbar schutzlose Lage seines Opfers so auch bewusst war.
Immerhin stellen die Bundesrichter fest, dass die Ganderkeseerin, ,,wenn auch in zurückhaltender Weise", deutlich gemacht habe, dass sie mit den sexuellen Zudringlichkeiten des Polizisten nicht einverstanden gewesen ist. Als Begründung des Strafmaßes habe das aber nicht ausgereicht. ,,Nach den Urteilsfeststellungen liegt es nahe, dass der Angeklagte wusste, dass die Nebenklägerin die Dienststelle jederzeit hätte verlassen können", hieß es vielmehr. Insbesondere hätten die Richter des Landgerichts stärker darauf eingehen müssen, dass der Angeklagte in dem Augenblick, als die Nebenklägerin energischer ein Ende der Zudringlichkeiten verlangte, von weiteren sexuellen Handlungen sofort Abstand genommen habe.
Wann der Prozess neu aufgerollt wird, steht noch nicht fest. Sollte bei der Neuauflage das Strafmaß jedoch unter einem Jahr liegen, könnte der Angeklagte anschließend womöglich doch im Staatsdienst bleiben.

Quelle: www.dk-online.de

Montag, 9. Januar 2012

Auto übersehen

Ein Unfall mit rund 1000 Euro Sachschaden hat sich am Sonnabend an der Stedinger Straße ereignet: Eine 54-jährige Autofahrerin fuhr gegen 10 Uhr rückwärts aus einer Parkbucht. Dabei übersah sie laut Polizeibericht einen 54-jährigen Mann, der mit seinem Auto auf der Stedinger Straße unterwegs war. Es kam zu einer leichten Kollision der Fahrzeuge. Verletzt wurde niemand.

 Quelle: www.dk-online.de

Donnerstag, 5. Januar 2012

Tage des Karpathos sind gezählt


 Investor und Inkoop-Geschäftsführung trafen sich. Die Fläche des Marktes wird um etwa 360 Quadratmeter erweitert.

Die Tage des als „Restaurant Karpathos“ bekannten Gebäudes im Zentrum von Bookholzberg sind offenbar gezählt. „Abriss oder Teil-Rückbau“ – mit diesen beiden Alternativen ist der Eigentümer der Immobilie am Mittwochabend in Gespräche mit der Inkoop-Geschäftsführung gegangen, die für ihren Markt eine Erweiterung wünscht.

Das Restaurant Karpathos wird seit Beginn dieses Jahres nicht mehr betrieben. Die Wohnung im Obergeschoss wird schon einige Tage länger nicht mehr genutzt.

Die beiden Vorschläge des Investors sind folgende: Die (von ihm favorisierte) „große Lösung“ sieht vor, den Marktkomplex mit Aldi/Inkoop auf 29,3 Meter Breite in Richtung Karpathos/Stedinger Straße zu verlängern – und zwar um 12,1 Meter. Dadurch würde ein Teil der jetzigen Passage zwischen Marktkomplex und Karpathos überbaut, das Karpathos würde vollständig abgerissen. 

3,2 Meter zu lang
Mit dieser Idee hatte der Eigentümer einen Bauantrag beim Kreis gestellt. Der Haken: Der Bebauungsplan (Nr. 132) erlaubt für das Märktegebäude nur eine Länge von 75 Metern (parallel zum Windmühlenweg). Bei den geplanten 12,1 Metern würde dies Limit um 3,2 Meter überschritten. Der Eigentümer hatte deshalb eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans beantragt – seinen Antrag aber kurz vor der Behandlung im Ganderkeseer Gemeindeentwick- lungsausschuss zurückgezogen. Die „kleine Lösung“ benötigt eine solche Befreiung nicht: Nach dieser Variante würde der Markt ebenfalls auf 29,3 Meter Breite verlängert – aber nur um etwa neun Meter. 

„Nicht der große Wurf“
Bei dieser Lösung, so sagte der Investor, werde das Karpathos nur im hinteren Bereich abgerissen. Zur Stedinger Straße hin würde ein Teil des Gebäudes erhalten – eingeschossig, mit Flachdach. „Städtebaulich ist das nicht so der große Wurf“, räumte der Investor ein. Aber selbstverständlich werde man ein gepflegtes Äußeres erstellen.

Der Hintergrund der Pläne des Investors: Der Inkoop-Markt möchte sich erweitern. Etwa zwei Drittel des Anbaus würden als Lager genutzt, ein Drittel als Verkaufsfläche. Falls die kleinere Lösung verwirklicht wird, würden im stehen bleibenden, etwa 108 Quadratmeter großen Gebäude voraussichtlich der Leergutbereich und die Müllstation angesiedelt.

Der Investor will (nach den Gesprächen mit Inkoop) auch noch mit Fraktionen des Gemeinderates sprechen. Sein Zeitplan sieht vor, dass der Anbau im Herbst dieses Jahres in Betrieb genommen werden kann. Die Zahl der Pkw-Stellplätze werde sich durch die Baumaßnahme um 18 auf 142 erhöhen.