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Montag, 6. Juli 2009

Gestohlene Waffe bringt Gefängnis ein

Weil die Polizei in seinem Auto im Herbst vergangenen Jahres eine halbautomatische Schusswaffe samt gefülltem Magazin gefunden hatte, muss ein 29 Jahre alter Mann aus Ganderkesee für zehn Monate hinter Gitter. Bei dieser Strafe wird es aber nicht bleiben: Im Zusammenhang mit dem Waffenfund hatte der gebürtige Bremer 45 Einbrüche und einen bewaffneten Raubüberfall eingeräumt.

Verschiedene Verfahren

Über die Strafe für diese Delikte wird das Landgericht Oldenburg voraussichtlich im August entscheiden. Vor dem Delmenhorster Amtsgericht ging es am Donnerstag ausschließlich um die Waffe. Die Schreckschusspistole war aufgebohrt und mit einem gedrehten Lauf versehen worden und damit nach einem ballistischen Gutachten des Landeskriminalamtes voll funktionsfähig. Die Waffe und die Munition habe er im Haus eines polizeibekannten Organisators von Kaffeefahrten in Bremen gefunden, sagte der 29-Jährige. Aus Respekt vor Schusswaffen habe er die entladene Pistole zwischen den Sitzen versteckt, das dazugehörige Magazin im Handschuhfach. Später habe er die Waffe wegwerfen wollen, sie aber nicht mehr gefunden.

Waffe unterm Sitz

Sie lag, wie die Polizei feststellte, unter dem Beifahrersitz. Die Durchsuchung fand statt, um den Verdacht der Brandstiftung zu überprüfen. Der Mann soll – neben weiteren Delikten – unter anderem einen gestohlenen VW-Bus auf die Startbahn des Ganderkeseer Flugplatzes gefahren und dort angezündet haben. Das Urteil in dieser Sache ist noch nicht rechtskräftig. Der 29-Jährige sitzt wegen Wiederholungsgefahr seit Dezember in Oldenburg in Untersuchungshaft.

Polizei ermittelt noch

Wann Anklage wegen der Einbruchsserie erhoben werden kann, ist offen. Die Polizei steht mit ihren Ermittlungen kurz vor dem Abschluss, sagte ein als Zeuge geladener Hauptkommissar. Nur der Einbruch beim Kaffeefahrten-Organisator sei noch ungeklärt – vermutlich deshalb, weil der Bestohlene aus naheliegenden Gründen darauf verzichtet hat, den Verlust der illegalen Waffe anzuzeigen. Der Vorsitzende Richter erinnerte mit Blick auf Erfurt oder Winnenden daran, dass mit illegalem Waffenbesitz großes Unheil angerichtet werden könne. Der vorsätzliche unerlaubte Besitz einer scharfen Schusswaffe samt Munition „ist kein Scherz“, betonte der Richter. Aus diesem Grund sei der Antrag der Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten zu verhängen, „sehr moderat“. Das Gericht schloss sich schließlich diesem Antrag an.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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