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Montag, 6. Juli 2009

Verfolgungsjagd endet erst nach Schüssen



Ungewöhnliche Verfolgungsjagd zwischen Wildeshausen und Ganderkesee: Ein 23-jähriger Delmenhorster hat am Sonnabendmorgen in Wildeshausen einen Radlader gestohlen und ist damit über die Bundesstraße 213 geflüchtet. Auf die Aufforderung der Polizei anzuhalten, reagierte er nicht. Nachdem der Amokfahrer bereits Streifenwagen gerammt hatte, stoppte die Polizei den Radlader mit Schüssen in die Reifen.

Den Ordnungshütern war am Sonnabend gegen 5.30 Uhr gemeldet worden, dass mehrere Fliesen auf der B 213 bei Wildeshausen lagen, wie ein Polizei-Sprecher berichtete. Auf dem Weg zum Einsatzort kam der Besatzung eines Streifenwagens der offensichtliche Verursacher der verlorenen Ladung schon entgegen. Der 23-Jährige fuhr mit dem Radlader mit Tempo 20 auf der Bundesstraße. Die Anhalteaufforderung der Polizisten ignorierte er. Die Beamten sprühten sogar Pfefferspray durch ein offenes Fenster des Fluchtfahrzeugs. Auch das brachte nichts. Insgesamt fünf Streifenwagen und zivile Polizeifahrzeuge versuchten 40 Minuten lang, den Amokfahrer zu stoppen. Doch selbst Straßensperren wich der Radlader-Fahrer aus. Ausgelegte Nagelgurte („Stop-Sticks“) wurden umfahren oder erwiesen sich angesichts der dicken Reifen des Baufahrzeugs als wirkungslos. Nach 15 Kilometern beendete die Polizei zwischen Hoyerswege und Schlutter (Gemeinde Ganderkesee) schließlich die Irrfahrt des 23-Jährigen. Polizisten schossen aus ihren Dienstpistolen mehrfach auf alle vier Reifen. Der Erfolg blieb nicht aus: Den Reifen des Radladers ging die Luft aus. Dann erfolgte der Zugriff. Mit Hilfe eines Polizeihundes holten die Beamten den Mann aus der Fahrerkabine und nahmen ihn fest. Der 23-Jährige wurde durch einen Biss in den Oberarm leicht verletzt.

Als Grund für seine Tat gab der Delmenhorster im Verhör auf der Wache an, von seinen Freunden in einer Wildeshauser Großdisco im Stich gelassen worden zu sein. Um nach Hause zu kommen, hatte er sich den in der Nähe abgestellten Radlader „ausgeliehen“. Der Fahrer stand unter Alkoholeinfluss (1,04 Promille). Er besaß keinen Führerschein, der auch für den Radlader mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erforderlich ist. Der Mann wurde nach ambulanter Versorgung seiner Bisswunde im Krankenhaus nach Hause entlassen. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Diebstahls, Straßenverkehrsgefährdung in Verbindung mit Trunkenheit und Fahren ohne Führerschein. Den Schaden an zwei Streifenwagen bezifferte die Polizei auf etwa 2500 Euro. Außerdem muss für den Radlader ein neuer Reifensatz beschafft werden.

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