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Dienstag, 14. Juni 2011

Polizeibeamten droht zweites Gerichtsverfahren

Möglicherweise war es kein Einzelfall: Der 58-jährige Polizeibeamte aus Bookholzberg, der vom Landgericht Oldenburg, wie berichtet, wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden ist, muss sich eventuell ein weiteres Mal vor Gericht verantworten. Bei der Staatsanwaltschaft ist ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig.

Es geht erneut um sexuelle Nötigung. Nachdem die 34 Jahre alte Bookholzbergerin, die auf der Wache von dem 58-Jährigen bedrängt worden war, Anzeige gegen den Beamten erstattet hatte und der Fall publik wurde, brach ein mutmaßliches weiteres Opfer sein Schweigen. Die Frau habe sich ihrem Mann offenbart, der daraufhin bei der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land vorstellig geworden sei, wurde aus Polizeikreisen bestätigt. Bei der Polizeidirektion Oldenburg seien sofort Ermittlungen eingeleitet worden.

Dienstrechtlich hätte ein zweites Gerichtsverfahren keine Konsequenzen: Weil der 58-Jährige bereits zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt worden ist, wird er entlassen.

Quelle: www.nwz-online.de

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