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Donnerstag, 14. Juli 2011

35-Jähriger muss nach Autodiebstahl ins Gefängnis

Wegen dreifachen schweren Diebstahls hat das Delmenhorster Schöffengericht jetzt einen 35-jährigen Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Das Gericht war am Ende des Prozesses davon überzeugt, dass der Mann in kurzen Abständen drei Autos gestohlen hatte, um diese anschließend benutzen zu können. Der Angeklagte hat die Vorwürfe allerdings bis zuletzt bestritten, sein Verteidiger forderte einen Freispruch.
Laut Anklageschrift hatte der 35-Jährige Anfang August 2009 zunächst in Bremen ein Kraftfahrzeug gestohlen. Kurze Zeit darauf soll der Mann in Bookholzberg bei einer Autofirma zwei weitere Fahrzeuge entwendet haben. Um mit den im Ganderkeseer Ortsteil gestohlenen Fahrzeugen ebenfalls am Straßenverkehr teilnehmen zu können, hatte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts zudem falsche Kennzeichen an den Fahrzeugen befestigt. Damit hatte der Angeklagte zusätzlich   weitere Gesetzesverstöße begangen, nämlich Urkundenfälschung sowie die Nutzung von nicht versicherten Kraftfahrzeugen in Straßenverkehr.
Das Urteil fiel verhältnismäßig hart aus, da der Angeklagte bereits ein erhebliches Vorstrafenregister vorzuweisen hatte und zur Tatzeit unter Bewährung stand. Für die jetzige Tat kam eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Frage, da diese Möglichkeit nur bei Strafen besteht, die einen Zwei-Jahres-Zeitraum nicht übersteigen.
Mit dem Urteil wird sich nun die Berufungskammer des Landgerichts Oldenburg zu befassen haben. Sollten die dortigen Richter ebenfalls von der Schuld des Angeklagten ausgehen, dürfte die Strafhöhe und damit auch die Frage einer Bewährungschance nochmals kritisch hinterfragt werden.

Quelle: www.dk-online.de

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