Laut Anklageschrift hatte der 35-Jährige Anfang August 2009 zunächst in Bremen ein Kraftfahrzeug gestohlen. Kurze Zeit darauf soll der Mann in Bookholzberg bei einer Autofirma zwei weitere Fahrzeuge entwendet haben. Um mit den im Ganderkeseer Ortsteil gestohlenen Fahrzeugen ebenfalls am Straßenverkehr teilnehmen zu können, hatte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts zudem falsche Kennzeichen an den Fahrzeugen befestigt. Damit hatte der Angeklagte zusätzlich weitere Gesetzesverstöße begangen, nämlich Urkundenfälschung sowie die Nutzung von nicht versicherten Kraftfahrzeugen in Straßenverkehr.
Das Urteil fiel verhältnismäßig hart aus, da der Angeklagte bereits ein erhebliches Vorstrafenregister vorzuweisen hatte und zur Tatzeit unter Bewährung stand. Für die jetzige Tat kam eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Frage, da diese Möglichkeit nur bei Strafen besteht, die einen Zwei-Jahres-Zeitraum nicht übersteigen.
Mit dem Urteil wird sich nun die Berufungskammer des Landgerichts Oldenburg zu befassen haben. Sollten die dortigen Richter ebenfalls von der Schuld des Angeklagten ausgehen, dürfte die Strafhöhe und damit auch die Frage einer Bewährungschance nochmals kritisch hinterfragt werden.
Quelle: www.dk-online.de
Quelle: www.dk-online.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen