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Freitag, 27. Mai 2011

Mehr als zwei Jahre Haft für 20-jährigen Einbrecher

Endgültig für zwei Jahre und drei Monate ins Jugendgefängnis muss jetzt ein 20-jähriger Bookholzberger. Zu dieser Strafe war der zunächst nicht geständige Angeklagte wegen Betrugs Anfang Februar vom Delmenhorster Amtsgericht verurteilt worden. Der 20-Jährige hatte daraufhin Berufung eingelegt. Weil seine Bemühungen um einen Freispruch vor dem Landgericht Oldenburg allerdings aussichtslos waren, wurde das Verfahren gestern eingestellt.
Obwohl der Bookholzberger wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle bereits zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, hatte er im Juni 2010 gemeinsam mit seiner damals 16-jährigen Freundin im Versandhandel zwei Handys im Gesamtwert von 210 Euro bestellt und die Kosten über fremde Kontodaten abbuchen lassen. Die für die Bestellungen genutzte EC-Karte hatten sie zuvor dem Großvater der jungen Komplizin gestohlen. Die 16-Jährige war für ihre Tatbeteiligung zu 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.
Vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert und versucht, die Tat der Freundin in die Schuhe zu schieben. Da das Urteil gegen die 16-Jährige inzwischen rechtskräftig ist, konnte das Mädchen gestern als Zeugin vernommen werden. Im Gegensatz zur ersten Verhandlung war sie als Zeugin nun zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet und hätte sich bei einer falschen Anschuldigung des Angeklagten selbst in erheblichem Maße strafbar gemacht.
Nachdem die 16-Jährige bei ihrer Aussage vor Gericht bei ihrer ursprünglichen Darstellung geblieben war, dass der Angeklagte an den Betrügereien vom Sommer 2010 beteiligt war und auch von der Herkunft der EC-Karte wusste, gab der 20-Jährige seine Bemühungen um einen Freispruch auf. Über seinen Rechtsanwalt zog er seinen Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Dieses wurde damit rechtskräftig.
Inzwischen stehen vor dem Delmenhorster Amtsgericht weitere Verfahren gegen den Angeklagten an, unter anderem wegen mehrerer Einbruchsdelikte. Sollte der Bookholzberger auch in diesen Fällen verurteilt werden, droht ihm eine deutliche Aufstockung des gestern unanfechtbar gewordenen Strafmaßes. 

Quelle: www.dk-online.de

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