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Freitag, 10. Juni 2011

Haftstrafe für Polizist nach Sex-Attacke in Ganderkesee

Nach seiner Sex-Attacke auf eine Zeugin in den Diensträumen der Polizeistation in Bookholzberg verliert der 58-jährige Polizeibeamte aus Ganderkesee nun Job und Pension.

Das Oldenburger Landgericht verurteilte den Polizisten am Donnerstag wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Monaten (ausgesetzt zur Bewährung). Die Grenze, bis der Beamte unter Umständen noch im Dienst bleiben dürfen, liegt bei einem Jahr Haft.

Nach 38 Dienstjahren muss der Beamte nun auch eine Speichelprobe abgeben – für die Sexualstraftäter-Datei. Das ordnete die Kammer Donnerstag zusätzlich an. Das ist die Regel, wenn weitere Sexualstraftaten nicht ausgeschlossen werden können.

Der Angeklagte, der die objektiven Tathandlungen zugegeben hatte, einen Widerstand des Opfers aber nicht wahrgenommen haben will, hatte Stressfaktoren für das unfassbare Geschehen verantwortlich gemacht. „Wer weiß, wie er das nächste Mal in einer Stresssituation reagiert“, begründete der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Raschen gestern die Entnahme der Speichelprobe.

„Gerettet“ hätte den Angeklagten die Annahme eines minder schweren Falles einer sexuellen Nötigung. Das hätte die Strafe womöglich unter einem Jahr belassen. Doch das kam für das Gericht gar nicht in Frage. Der Angeklagte habe alle Grenzen eindeutig überschritten, und das noch im Dienst und auf der Wache: „Das ist einfach unmöglich“, sagte Dr. Raschen.

Quelle: www.nwz-online.de

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