Seiten

Dienstag, 10. Januar 2012

BGH hebt Urteil gegen Polizisten auf

Die Bewährungsstrafe gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten aus Bookholzberg wegen sexueller Nötigung ist aufgehoben. Wie erst jetzt bekannt wurde, kam der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 17. November zu dem Entschluss, dass das Landgericht Oldenburg nicht ausreichend dargelegt habe, warum der Polizist wegen ,,sexueller Nötigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage" zu verurteilen gewesen sei. Der Fall, der auch überregional für Aufsehen gesorgt hat, wird nun erneut vor dem Landgericht verhandelt werden müssen.
Der 58-jährige Polizist war Anfang Juni vergangenen Jahres vom Landgericht Oldenburg zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden, weil er eine als Zeugin geladene Ganderkeseerin Ende Oktober 2010 auf dem Revier in Bookholzberg sexuell genötigt haben soll. Nach ihrer Vernehmung hatte der Polizist die Frau zu einem Kaffee in ein Hinterzimmer eingeladen. Dort soll der Beamte die Frau schließlich ohne deren Zustimmung geküsst und begrabscht haben. Der vom Dienst suspendierte Beamte hatte die Tat vor dem Landgericht im Kern eingeräumt, ,,jede Form der Gewaltanwendung" allerdings bestritten. Für ihn hätte die Annäherung vielmehr im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden.
Die Bundesrichter erkennen zwar an, dass sich das Opfer in der Polizeidienststelle schutzlos gefühlt habe. Allein darauf komme es jedoch nicht an. ,,Für das Tatbestandsmerkmal kommt es vielmehr darauf an, dass das Opfer möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen eines Täters schutzlos ausgeliefert wäre", hieß es. Das Urteil des Landgerichts, so die Kritik an den Oldenburger Richtern, lasse keine Schlüsse darauf zu, dass dem Angeklagten die offenbar schutzlose Lage seines Opfers so auch bewusst war.
Immerhin stellen die Bundesrichter fest, dass die Ganderkeseerin, ,,wenn auch in zurückhaltender Weise", deutlich gemacht habe, dass sie mit den sexuellen Zudringlichkeiten des Polizisten nicht einverstanden gewesen ist. Als Begründung des Strafmaßes habe das aber nicht ausgereicht. ,,Nach den Urteilsfeststellungen liegt es nahe, dass der Angeklagte wusste, dass die Nebenklägerin die Dienststelle jederzeit hätte verlassen können", hieß es vielmehr. Insbesondere hätten die Richter des Landgerichts stärker darauf eingehen müssen, dass der Angeklagte in dem Augenblick, als die Nebenklägerin energischer ein Ende der Zudringlichkeiten verlangte, von weiteren sexuellen Handlungen sofort Abstand genommen habe.
Wann der Prozess neu aufgerollt wird, steht noch nicht fest. Sollte bei der Neuauflage das Strafmaß jedoch unter einem Jahr liegen, könnte der Angeklagte anschließend womöglich doch im Staatsdienst bleiben.

Quelle: www.dk-online.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen