Die Bewährungsstrafe gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten aus
Bookholzberg wegen sexueller Nötigung ist aufgehoben. Wie erst jetzt
bekannt wurde, kam der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 17. November
zu dem Entschluss, dass das Landgericht Oldenburg nicht ausreichend
dargelegt habe, warum der Polizist wegen ,,sexueller Nötigung unter
Ausnutzung einer schutzlosen Lage" zu verurteilen gewesen sei. Der Fall,
der auch überregional für Aufsehen gesorgt hat, wird nun erneut vor dem
Landgericht verhandelt werden müssen.
Der 58-jährige Polizist war Anfang Juni vergangenen Jahres vom
Landgericht Oldenburg zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten
verurteilt worden, weil er eine als Zeugin geladene Ganderkeseerin Ende
Oktober 2010 auf dem Revier in Bookholzberg sexuell genötigt haben soll.
Nach ihrer Vernehmung hatte der Polizist die Frau zu einem Kaffee in
ein Hinterzimmer eingeladen. Dort soll der Beamte die Frau schließlich
ohne deren Zustimmung geküsst und begrabscht haben. Der vom Dienst
suspendierte Beamte hatte die Tat vor dem Landgericht im Kern
eingeräumt, ,,jede Form der Gewaltanwendung" allerdings bestritten. Für
ihn hätte die Annäherung vielmehr im gegenseitigen Einvernehmen
stattgefunden.
Die Bundesrichter erkennen zwar an, dass sich das Opfer in der
Polizeidienststelle schutzlos gefühlt habe. Allein darauf komme es
jedoch nicht an. ,,Für das Tatbestandsmerkmal kommt es vielmehr darauf
an, dass das Opfer möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen eines Täters
schutzlos ausgeliefert wäre", hieß es. Das Urteil des Landgerichts, so
die Kritik an den Oldenburger Richtern, lasse keine Schlüsse darauf zu,
dass dem Angeklagten die offenbar schutzlose Lage seines Opfers so auch
bewusst war.
Immerhin stellen die Bundesrichter fest, dass die Ganderkeseerin, ,,wenn
auch in zurückhaltender Weise", deutlich gemacht habe, dass sie mit den
sexuellen Zudringlichkeiten des Polizisten nicht einverstanden gewesen
ist. Als Begründung des Strafmaßes habe das aber nicht ausgereicht.
,,Nach den Urteilsfeststellungen liegt es nahe, dass der Angeklagte
wusste, dass die Nebenklägerin die Dienststelle jederzeit hätte
verlassen können", hieß es vielmehr. Insbesondere hätten die Richter des
Landgerichts stärker darauf eingehen müssen, dass der Angeklagte in dem
Augenblick, als die Nebenklägerin energischer ein Ende der
Zudringlichkeiten verlangte, von weiteren sexuellen Handlungen sofort
Abstand genommen habe.
Wann der Prozess neu aufgerollt wird, steht noch nicht fest. Sollte bei
der Neuauflage das Strafmaß jedoch unter einem Jahr liegen, könnte der
Angeklagte anschließend womöglich doch im Staatsdienst bleiben.
Quelle: www.dk-online.de
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